Bundeskanzler Olaf Scholz stellt heute dem Bundestag die Vertrauensfrage. Ziel ist es, den Weg für Neuwahlen am 23. Februar 2025 zu ebnen. Doch bis dahin sind mehrere rechtliche und politische Schritte notwendig.
Ablauf der Vertrauensfrage
Laut Artikel 68 des Grundgesetzes muss der Bundeskanzler zunächst das Vertrauen des Bundestages einholen. Scholz wird seinen Antrag schriftlich an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas richten. Die Abstimmung darüber ist für den 16. Dezember 2024 geplant. Sollte Scholz nicht die absolute Mehrheit von 367 Stimmen erhalten, hätte er die Vertrauensfrage verloren.
Nach einer Niederlage kann der Kanzler dem Bundespräsidenten vorschlagen, den Bundestag aufzulösen. Die Entscheidung darüber liegt allein bei Frank-Walter Steinmeier, der innerhalb von 21 Tagen handeln muss.
Neuwahlen nach Bundestagsauflösung
Entscheidet sich Steinmeier für die Auflösung des Bundestages, muss die Neuwahl innerhalb von 60 Tagen stattfinden. Ein Wahldatum wurde bereits für den 23. Februar 2025 ins Auge gefasst. Um dies einzuhalten, dürfte Steinmeier frühestens ab dem 27. Dezember 2024 seine Entscheidung treffen.
Die Auflösung des Bundestages hängt laut Steinmeier von der politischen Stabilität ab. „Stabile Mehrheiten und eine handlungsfähige Regierung sind der Maßstab für meine Entscheidung“, erklärte er kürzlich.
Rechtliche Fragen und mögliche Klagen
Es besteht die Möglichkeit, dass Abgeordnete vor dem Bundesverfassungsgericht klagen, falls sie ihre Rechte durch eine Auflösung des Bundestages verletzt sehen. Dies geschah bereits 1982 und 2005, als die Gerichte die Klagen jedoch abwiesen.
Ein solches Verfahren würde die Vorbereitungen zur Neuwahl nicht stoppen, da es parallel stattfinden könnte. Sollte das Gericht einer Klage stattgeben, wäre der Wahltermin allerdings hinfällig.
Regierung bleibt im Amt
Auch nach einer verlorenen Vertrauensfrage und einer möglichen Auflösung des Bundestages bleibt Kanzler Scholz im Amt. Laut Grundgesetz führt er die Regierung geschäftsführend, bis ein neuer Bundestag zusammentritt und eine neue Kanzlerin oder ein neuer Kanzler gewählt wird.
Der Bundestag bleibt ebenfalls bis zur Neuwahl handlungsfähig und kann weiterhin Gesetze verabschieden, sofern dafür die nötigen Mehrheiten bestehen.
Der Weg zu den Neuwahlen ist klar vorgegeben, birgt jedoch politische und rechtliche Herausforderungen. Ob die angestrebte Abstimmung am 23. Februar 2025 tatsächlich stattfinden kann, hängt von der Stabilität der Abläufe und möglichen Klagen ab.